Das Bayerische Verbraucherschutzministerium hat neue Regelungen für die Aufwandsentschädigung von Schwarzwild herausgegeben.Danach gilt ab sofort eine Dokumentationspflicht für die Aufwandsentschädigung.
Die Formulare zur Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild für das Jagdjahr 2020/2021 stehen jetzt auf der Website des BJV zur Verfügung.
https://www.jagd-bayern.de/schwarzwildpraemie-jagdjahr-2020-2021