12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege können wir Ihnen mitteilen, dass die Ausübung der Jagd auf Schalen-wild während der nächtlichen Ausgangssperre die Zulässigkeit des Aufenthalts außerhalb der Wohnung begründet. Diese stellt einen Ausnahmegrund i. S. d. § 26 Nr. 6 der 12. BayIfSMV dar. Damit wird eine effektive Bejagung von Rehböcken und Schmalrehen sowie von Schwarzwild sichergestellt.
Nähere Informationen finden Sie nun auch wieder wie gewohnt auf der Seite des Wildtierportals