diesen Tagen verschickt die SVLFG die Beitragsbescheide für das Jahr 2021 an die Jagdpächter. Der BJV rät, Widerspruch dagegen einzulegen. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung dieses Widerspruchs nicht die Beurteilung des Bescheides unter Beachtung der individuellen Verhältnisse ersetzen kann. Die Widerspruchsfirst ist unbedingt einzuhalten.
Wichtig: Bitte überweisen Sie den Beitrag mit dem Vermerk „die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt“.