Sehr geehrte Hegegemeinschaftsleiterin und sehr geehrte Hegegemeinschaftsleiter,
anlässlich der sich ausbreitenden Geflügelpest in Bayern hat uns unser Fachbereich Veterinäramt im Hause über die im Landkreis Dillingen a.d.Donau erlassene Allgemeinverfügung informiert, mit welcher zur Vorbeugung der Ausbreitung der Geflügelpest weitergehende Biosicherheitsmaßnahmen bayern- aber auch landkreisweit anzuordnen waren. Die näheren Hintergründe, die zum Erlass der Allgemeinverfügung geführt haben, können Sie aus beil. Pressemitteilung des LGL und der beigefügten Verfügung entnehmen.
Das Veterinäramt bittet insbesondere, dass die Jägerschaft des Landkreises Dillingen auf das in Nr. 3 der Verfügung sofort vollziehbare Fütterungsverbot von Wildvögeln hingewiesen wird. Bei der dortigen namentlichen Aufzählung verschiedener Vogelarten, bei welcher u.a. auch die Gänsevögel angeführt werden, sind darunter auch die in der freien Natur vorkommenden Entenarten, insbesondere auch diejenigen, die dem Jagdrecht unterliegen, zu verstehen. Diese unterliegen gleichsam einem Fütterungsverbot. Seitens des Ministeriums wurde das Fütterungsverbot zudem dahingehend interpretiert, dass dieses die jagdliche Kirrung von Wildvögeln mit beinhaltet.
Als Hegegemeinschaftsleiter/In bitten wir Sie, die Ihrer Hegegemeinschaft zugehörigen Revierinhaber und deren Mitjäger von der im Amtsblatt des Landkreises Dillingen veröffentlichten Allgemeinverfügung zum allgemeinen Fütterungs- und Kirrverbot von Wildvögeln in geeigneter Weise zu unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Mair
Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Jagd- und Fischereirecht
Download PDF - Amtsblatt_Nr.27
Fütterungsverbot von Wildvögeln
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