Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Jägerschaft,
wie bereits bekannt wurde, wird es auch für das vergangene Jagdjahr 2022/2023 eine Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild geben.
Danach wird das Bayrische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) als staatliche Abrechnungsstelle das Antrags- und Auszahlungsverfahren durchführen.
Für das Jagdjahr 2022/2023 wird wie bisher für jedes erlegte Stück Schwarzwild 70,- € pro Tier als Aufwandsentschädigung gewährt.
Nähere Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie hier
Auf der Seite des Bayrischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wird zunächst darauf hingewiesen, dass in Vorbereitung zur Antragstellung es zunächst erforderlich ist eine BayernID für sich zu beantragen. Diese dient zur Bestätigung der Identität des Antragstellers.
Link für die Beantragung einer BayernID
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung der BayernID
Eine Antragstellung in Papierform ist, zur Vermeidung von Doppelanträgen, wohl für das vergangene Jagdjahr nicht vorgesehen.
Die jetzige (Vorab-)Version des Webformulars wird noch intensiv getestet und wird spätestens mit dem Schulbeginn nach den Sommerferien zur Verfügung stehen. Im Gegenzug wird die Frist zur Antragstellung bis Ende November laufen.
Bestätigte Streckenlisten können bei der unteren Jagdbehörde Dillingen a.d.Donau angefordert werden.
Wir bitten Sie, die Jägerschaft über die Aufwandsentschädigung und das neue Antragsverfahren, soweit es Ihre Möglichkeiten zulassen, zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Sara Häge
Landratsamt Dillingen
Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild 2022/2023
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